Humanfrog Lab

KI-Verordnung (AI Act): In welche Risikoklasse fällt Ihr KI-System?

Die KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) ist die erste umfassende Regulierung künstlicher Intelligenz weltweit. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland und Österreich. Sie ordnet KI-Systeme vier Klassen zu: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit Transparenzpflichten und Systeme mit minimalem Risiko.

Die Pflichten hängen von der Klasse und von Ihrer Rolle ab, also davon, ob Sie ein System entwickeln (Anbieter) oder in Ihrer Tätigkeit einsetzen (Betreiber). Die Verbote gelten seit Februar 2025, der Großteil der Vorschriften ab August 2026. Mit dem Tool unten prüfen Sie, wo Ihr System einzuordnen ist.

In welche Risikoklasse der KI-Verordnung fällt Ihr System?

Aktualisiert 0 Min. Lesezeit

In welche Risikoklasse der KI-Verordnung fällt Ihr System?

Beschreiben Sie ein KI-System, das Sie entwickeln oder einsetzen. Das Tool führt Sie durch die zentralen Fragen der Verordnung und zeigt die wahrscheinliche Risikoklasse samt Pflichten.

Wählen Sie vor dem Start ein konkretes KI-System, zum Beispiel einen Chatbot für Kunden, ein Tool zur Lebenslauf-Prüfung oder ein Modell zur Ausfallvorhersage. Der Fragebogen umfasst je nach Ihren Antworten höchstens 8 Schritte.

Schritt von

Voraussichtliche Risikoklasse

Für alle Klassen: Anbieter und Betreiber müssen seit dem 2. Februar 2025 für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sorgen (Art. 4).

Zeitplan der Anwendung

DatumWas ab dann gilt
2. Februar 2025Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz
2. August 2025Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance, Sanktionen
2. August 2026Der Großteil der Bestimmungen, einschließlich Hochrisiko-Systemen nach Anhang III und Transparenzpflichten
2. August 2027Hochrisiko-Systeme in Produkten nach Anhang I

Die Europäische Kommission hat mit dem „Digital-Omnibus“-Paket die Verschiebung einiger Fristen für Hochrisiko-Systeme vorgeschlagen. Prüfen Sie vor der Planung den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.

Bußgelder

  • verbotene Praktiken: bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Verstöße gegen andere Pflichten: bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des Umsatzes
  • falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden: bis zu 7,5 Mio. EUR oder 1 % des Umsatzes

Es gilt der höhere Betrag, für KMU und Start-ups der niedrigere.

Das Tool dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einstufung ist vereinfacht; für die abschließende Beurteilung lesen Sie die Verordnung (EU) 2024/1689 und die Leitlinien der Europäischen Kommission.

Die Berechnung erfolgt in Ihrem Browser. Ihre Antworten werden nur übermittelt, wenn Sie das Kontaktformular unten absenden.

Was die KI-Verordnung regelt

Die KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) regelt Entwicklung, Inverkehrbringen und Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten müssen jedoch nationale Aufsichtsbehörden benennen und Sanktionsregeln festlegen. In Deutschland ist nach aktuellem Stand die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle vorgesehen, in Österreich ist die RTR mit ihrer KI-Servicestelle ein wichtiger Ansprechpartner. Verfolgen Sie den aktuellen Stand der nationalen Durchführung.

Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je stärker ein System Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte von Menschen beeinträchtigen kann, desto mehr Pflichten gelten. Sie betrifft Anbieter und Betreiber in der EU, aber auch Anbieter außerhalb der EU, wenn die Ergebnisse ihrer Systeme in der EU genutzt werden. Ausgenommen sind unter anderem militärische und Verteidigungszwecke, wissenschaftliche Forschung sowie rein private, nicht berufliche Nutzung. Die Klasse Ihres Systems prüfen Sie mit dem Tool auf dieser Seite.

Vier Risikoklassen

KlasseBeispieleFolge
Verbotene Praktiken (Artikel 5)Social Scoring, manipulative Techniken, Emotionserkennung bei Beschäftigten, ungezieltes Auslesen von GesichtsbildernDer Einsatz ist nicht erlaubt
Hochrisiko-Systeme (Artikel 6, Anhänge I und III)Vorauswahl von Bewerbern, Bonitätsbewertung, Sicherheitskomponenten von Medizinprodukten oder MaschinenUmfangreiche Anforderungen für Anbieter und Betreiber
Begrenztes Risiko: Transparenz (Artikel 50)Chatbots, Erzeugung von Bildern und Texten, DeepfakesInformation der Nutzer und Kennzeichnung von Inhalten
Minimales RisikoSpamfilter, Bestandsprognosen, ProduktempfehlungenKeine besonderen Pflichten, außer KI-Kompetenz

Hochrisiko-Systeme nach Anhang III sind solche, die in den Bereichen Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung und Personalmanagement, Zugang zu wesentlichen öffentlichen und privaten Leistungen (zum Beispiel Bonitätsbewertung sowie Risikobewertung und Preisbildung bei Lebens- und Krankenversicherungen), Strafverfolgung, Migration und Grenzkontrolle sowie Justiz und demokratische Prozesse eingesetzt werden.

Ein System aus einem Bereich des Anhangs III gilt nicht als Hochrisiko-System, wenn es kein erhebliches Risiko birgt, zum Beispiel weil es nur eine eng begrenzte verfahrenstechnische oder vorbereitende Aufgabe erfüllt. Diese Ausnahme greift nicht, wenn das System Profiling natürlicher Personen vornimmt. Der Anbieter muss eine solche Bewertung dokumentieren.

Anbieter oder Betreiber: Wer ist wofür verantwortlich

Die Pflichten hängen von der Rolle ab. Der Anbieter entwickelt ein KI-System oder bringt es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bzw. in Betrieb. Der Betreiber setzt ein System im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ein. Die meisten Unternehmen in Deutschland und Österreich werden Betreiber sein, etwa beim Einsatz eines Recruiting-Tools, das ein anderer Anbieter entwickelt hat.

Hochrisiko-SystemAnbieterBetreiber
Risikomanagement und DatenqualitätjaEignung der Eingabedaten, die er kontrolliert
Technische Dokumentation und Protokolleerstellt die Dokumentation, ermöglicht die Protokollierungbewahrt die Protokolle auf, in der Regel mindestens sechs Monate
Menschliche AufsichtGestaltung, die sie ermöglichtwird von geschulten Personen ausgeübt
Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierungjaöffentliche Stellen registrieren die Nutzung
InformationGebrauchsanweisunginformiert Beschäftigte und Personen, über die das System mitentscheidet
Grundrechte-Folgenabschätzungneinöffentliche Stellen, Erbringer öffentlicher Dienste, Bonitäts- und Versicherungsbewertung

Ein Betreiber wird zum Anbieter, wenn er ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, es wesentlich verändert oder seinen Zweck so ändert, dass es zum Hochrisiko-System wird. Das ist wichtig, wenn Sie bestehende Lösungen für eigene Zwecke anpassen.

Beispiele aus der Praxis

  • Chatbot für den Kundenservice auf Basis eines großen Sprachmodells: in der Regel begrenztes Risiko. Sie müssen Nutzer darüber informieren, dass sie mit einer KI kommunizieren, sofern das nicht offensichtlich ist.
  • Tool zur Vorauswahl von Lebensläufen oder Bewertung von Bewerbern: Hochrisiko-System im Bereich Beschäftigung. Das Unternehmen muss als Betreiber menschliche Aufsicht sicherstellen, Protokolle aufbewahren und Bewerber sowie Arbeitnehmervertreter informieren. In Deutschland sind zusätzlich Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten, in Österreich entsprechende Mitwirkungsrechte.
  • Vorhersage von Maschinenausfällen aus Sensordaten: in der Regel minimales Risiko, es sei denn, das System ist Sicherheitskomponente einer Maschine, für die Rechtsvorschriften aus Anhang I gelten.
  • Bonitätsbewertung natürlicher Personen: Hochrisiko-System. Die Aufdeckung von Finanzbetrug ist dabei ausdrücklich ausgenommen.
  • Analyse der Emotionen von Beschäftigten in Video- oder Sprachanrufen: am Arbeitsplatz eine verbotene Praxis, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.

KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

Für große Sprachmodelle und andere Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) gelten seit 2. August 2025 besondere Regeln. Anbieter solcher Modelle müssen technische Dokumentation erstellen, Informationen für Anbieter bereitstellen, die das Modell in eigene Systeme einbauen, eine Urheberrechtsstrategie vorhalten und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen. Für die leistungsfähigsten Modelle mit systemischem Risiko gelten zusätzliche Anforderungen.

Ein Unternehmen, das ein bestehendes Modell über eine API nutzt oder in eine eigene Anwendung einbaut, ist in der Regel nicht Anbieter eines Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Es kann aber Anbieter oder Betreiber des darauf aufbauenden KI-Systems sein, und die Klasse dieses Systems hängt vom Verwendungszweck ab.

Fristen und Bußgelder

DatumWas anzuwenden ist
1. August 2024Die Verordnung tritt in Kraft
2. Februar 2025Verbotene Praktiken und Pflicht zur KI-Kompetenz
2. August 2025Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionen
2. August 2026Der Großteil der Vorschriften, einschließlich Hochrisiko-Systemen nach Anhang III und Transparenzpflichten
2. August 2027Hochrisiko-Systeme als Sicherheitskomponenten von Produkten nach Anhang I

Die Europäische Kommission hat mit dem sogenannten Digital-Omnibus-Paket vorgeschlagen, einzelne Fristen für Hochrisiko-Systeme zu verschieben. Da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft oder inzwischen abgeschlossen sein kann, prüfen Sie vor der Planung den aktuellen Stand auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Die Bußgelder betragen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % bei Verstößen gegen andere Pflichten und bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % bei falschen Angaben gegenüber Behörden. Bei KMU und Start-ups gilt der niedrigere der beiden Beträge.

So bereiten Sie sich vor

  1. Bestandsaufnahme der KI-Systeme. Erfassen Sie alle Systeme und Tools mit KI, die Sie entwickeln oder einsetzen, auch solche, die Fachabteilungen selbst eingeführt haben.
  2. Einstufung. Ordnen Sie jedes System mit dem Tool oben ein und dokumentieren Sie das Ergebnis.
  3. KI-Kompetenz. Bereiten Sie Schulungen für Beschäftigte vor, die KI nutzen, und eine interne Nutzungsrichtlinie.
  4. Hochrisiko-Systeme. Fordern Sie von Lieferanten Konformitätsdokumentation, benennen Sie Verantwortliche für die menschliche Aufsicht und regeln Sie die Aufbewahrung der Protokolle.
  5. Governance. Verknüpfen Sie die Anforderungen der Verordnung mit den bestehenden Prozessen für Datenschutz und Informationssicherheit. Eine Orientierung bietet auch der Leitfaden NIS2-Umsetzung.

Humanfrog unterstützt Unternehmen bei Planung und Einführung von KI-Lösungen, die von Anfang an verordnungskonform konzipiert sind, mit passender Sicherheit, Zugriffskontrolle und Protokollierung. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie einen konkreten Anwendungsfall prüfen möchten, sprechen Sie mit uns.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die KI-Verordnung?
Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise angewendet: Verbote und KI-Kompetenzpflicht ab 2. Februar 2025, Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck ab 2. August 2025, der Großteil der Vorschriften ab 2. August 2026 und die Regeln für Hochrisiko-Systeme in Produkten nach Anhang I ab 2. August 2027. Die Europäische Kommission hat eine Verschiebung einzelner Fristen vorgeschlagen (sogenanntes Digital-Omnibus-Paket), prüfen Sie daher den aktuellen Stand.
Gilt die KI-Verordnung auch für Unternehmen, die KI nur nutzen?
Ja. Die Verordnung unterscheidet Anbieter, die ein System entwickeln oder in Verkehr bringen, und Betreiber, die es in ihrer Tätigkeit einsetzen. Betreiber haben weniger Pflichten, sind aber nicht ausgenommen. Sie müssen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen, bei Hochrisiko-Systemen zusätzlich für menschliche Aufsicht, Aufbewahrung der Protokolle und die Information betroffener Personen.
Ist ChatGPT oder ein ähnlicher Chatbot ein Hochrisiko-System?
Nicht an sich. Große Sprachmodelle sind KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, für deren Anbieter besondere Regeln gelten. Die Klasse Ihres Systems hängt vom Verwendungszweck ab. Ein Chatbot für den Kundenservice unterliegt vor allem Transparenzpflichten, ein System zur Vorauswahl von Bewerbern ist in der Regel ein Hochrisiko-System, unabhängig vom zugrunde liegenden Modell.
Welche KI-Praktiken sind verboten?
Unter anderem manipulative Techniken, die erheblichen Schaden verursachen, das Ausnutzen von Schwächen, Social Scoring, das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen) sowie die biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen. Die vollständige Liste enthält Artikel 5 der Verordnung.
Welche Bußgelder sieht die KI-Verordnung vor?
Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % bei Verstößen gegen andere Pflichten und bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % bei falschen Angaben gegenüber Behörden. Maßgeblich ist der höhere Betrag, bei KMU und Start-ups der niedrigere.
Was bedeutet die Pflicht zur KI-Kompetenz?
Anbieter und Betreiber müssen nach Artikel 4 der Verordnung Maßnahmen ergreifen, damit Beschäftigte und andere Personen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme nutzen, über ausreichende Kenntnisse zu Funktionsweise, Möglichkeiten und Risiken verfügen. Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025 für alle Risikoklassen.
Wann wird ein Betreiber zum Anbieter?
Wenn er ein Hochrisiko-System unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in Verkehr bringt, es wesentlich verändert oder seinen Zweck so ändert, dass es zum Hochrisiko-System wird. Dann übernimmt er die Pflichten des Anbieters (Artikel 25 der Verordnung).
Wer beaufsichtigt die KI-Verordnung in Deutschland und Österreich?
Die Mitgliedstaaten benennen nationale Aufsichtsbehörden. Für Deutschland ist nach aktuellem Stand die Bundesnetzagentur vorgesehen, in Österreich spielt die RTR mit ihrer KI-Servicestelle eine zentrale Rolle. Die endgültige Zuständigkeit regeln die nationalen Durchführungsgesetze, prüfen Sie daher den aktuellen Stand.